Verwaltung darf keine Gegendemo organisieren
zurück
 
     
  "Man mag ja von der NPD halten, was man will - und ich als Freidemokrat bin bestimmt nicht der Anhängerschaft verdächtig. Aber die NPD ist nun mal nach wie vor nicht verboten, und insofern hat sie das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, auch wenn es manchem sehr schwerfällt, dies zu akzeptieren. Und natürlich kann ein jeder friedlich gegendemonstrieren, denn er hat das gleiche Recht. Einer Stadtverwaltung steht es indes ganz sicher nicht zu, die Ausübung dieser Grundrechte zu verhindern und von städtischer Seite Gegendemos zu organisieren - auch nicht, wenn der Initiator ein Grüner ist."

Holger Steinert Bensheim

© Bergsträßer Anzeiger, Freitag, 14.11.2014

 
 
 
 
diese Meldung drucken
zurück