Bensheimer FDP-Fraktion hakt beim Thema GGEW-Trinkwasserrabattierung nach
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  Bensheimer FDP-Fraktion hakt beim Thema GGEW-Trinkwasserrabattierung nach

Bensheim (13.11.06). Mit einer offiziellen Anfrage an den Magistrat der Stadt Bensheim will die FDP-Fraktion klären, ob dieser die Rabattierung von städtischem Trinkwasser durch die GGEW AG gebilligt und zuvor rechtlich überprüft hat.

Im Rahmen ihrer seit Wochen laufenden Vertriebsaktivitäten bietet die GGEW AG im Rahmen des so genannten Trio-plus-Vorteils Neukunden und solchen, die man von einem Wechsel zu einem anderen Energieversorger abhalten will, einen Rabatt von 5,2 Cent pro Kubikmeter Frischwasser bei gleichzeitigem Bezug von Gas und Strom an.

Gegen eine Rabattierung von Strom und Gas ist aus Sicht der Liberalen nichts zu sagen, da dies beides originäre Leistungen der GGEW sind, die man genauso gut auch von einem anderen Unternehmen beziehen kann.

Jedoch unterliegt das Trinkwasser anderen Gesetzmäßigkeiten, da dieses immer noch hoheitlich der Stadt Bensheim und somit allen Bürgern gehört und der örtliche Energieversorger lediglich zur Durchführung der praktischen Trinkwasserversorgung beauftragt ist.

Ausserdem kann der Bensheimer Bürger hier nicht wählen, bei wem er Trinkwasser bezieht, da die Trinkwasserversorgung ein Monopol ohne Alternative darstellt.

Insofern sind sich die Liberalen nicht sicher, ob eine Rabattierung des Wassers zulässig ist, da dadurch alle Nicht-GGEW-Kunden oder solche, die nicht den Trio-plus-Vorteil nutzen, beim öffentlichen Gut Trinkwasser benachteiligt bzw. die Nutznießer dieses Rabatts auf Kosten der Allgemeinheit bevorteilt werden.

 
 
 
 
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